Sicherheit ist für viele Menschen wichtig bei der Entscheidung, ob sie auf ein Fahrrad steigen und ob sie gerne damit fahren. Das gilt laut Umfragen vor allem für Frauen, Familien und ältere Menschen.
Bei der Errichtung neuer oder dem Umbau bestehender Infrastruktur für den Fahrradverkehr spielt Sicherheit deswegen eine besonders wichtige Rolle. Das Mobilitätsgesetz widmet den Anforderungen an neue Radverkehrsanlagen entsprechend einen eigenen Paragraphen § 43.
Ein wichtiges Element sind geschützte Radfahrstreifen. Berlin betritt mit ihrem Bau bundesweit Neuland. Deswegen ist es sinnvoll, ihre Wirksamkeit genau zu untersuchen. Es soll erprobt werden, welche Protektionselemente, Markierungen und Breiten am geeignetsten sind und wie Erkennbarkeit und Haltbarkeit optimiert werden können, um die Sicherheit der Radfahrerinnen und Radfahrer am effektivsten zu erhöhen.
Für mehr Sicherheit ist es vielfach notwendig, Radverkehrsanlagen gegen die missbräuchliche Nutzung durch den Autoverkehr zu schützen. Bei geschützten Radfahrstreifen wird dies durch Sperrpfosten oder Schwellen zwischen dem Radfahrstreifen und dem Fahr- oder Parkstreifen sichergestellt.
Damit sich Radfahrerinnen und Radfahrer gut überholen können, sind die geschützten Radfahrstreifen mindestens zwei Meter breit. Der Abstand zwischen Radfahrstreifen und Parkstreifen wird in der Regel durch eine 1 Meter breite Sperrfläche markiert, damit die Radfahrerinnen und Radfahrer nicht durch geöffnete Autotüren gefährdet oder behindert werden.
Darüber hinaus gibt es auch Radfahrstreifen, die neben Fahrspuren für den fließenden Verkehr liegen und durch flexible Sperrpfosten oder ähnliche Leitelemente gegen unzulässiges Befahren durch Autos geschützt sind.